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Leitbild

Hilfe für alle, die von Straffälligkeit betroffen sind

Leitbild des Bezirksvereins für soziale Rechtspflege Pforzheim

 

1.

  • Unser Angebot richtet sich an alle Personen, die als Tatausübende, Geschädigte oder Angehörige in irgendeiner Form von Straffälligkeit betroffen sind.

  • Straffälligkeit kann viele Gründe haben. Unsere Arbeit/Hilfe soll für unsere Klient:innen sowohl individuelle als auch gesellschaftliche Bedingungen verbessern.

  • Unsere Tätigkeit wird bestimmt von gegenseitiger Wertschätzung, Respekt und Offenheit.

  • Unsere Hilfen sollen dazu dienen (weitere) Straffälligkeit und deren Folgen für alle Betroffenen zu vermeiden, eigene Möglichkeiten zu entdecken und zu nutzen, negative Auswirkungen zu mildern oder zu verhindern, soziale Schwierigkeiten zu überwindenund damit neue Lebensperspektiven zu ermöglichen.

     

2.

  • Bei der Vernetzung mit allen für unser Klientel wichtigen professionellen Akteur:innen auf regionaler und überregionaler Ebene verstehen wir uns als  Vermittelnde zwischen Kooperationspartner:innen und Klient:innen.

  • Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege beschäftigt hauptamtlich  ausschließlich Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation, die sich durch geeignete Fortbildungen weiterqualifizieren. Bei der Auswahl von Haupt- und Ehrenamtlichen achten wir insbesondere auch auf deren persönliche Eignung.

     

3.

Folgende Punkte stehen besonders im Fokus unseres Leitbilds:

  • Wir betreuen, beraten und unterstützen Menschen unabhängig von ihrer Religion und Nationalität, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und Orientierung  und ihren Straftaten.

  • Wir er- und überarbeiten die Konzeptionen für als Leitlinien unserer Arbeit unter Berücksichtigung der Bedarfe aller Betroffenen .

  • Mitarbeitende, Geschäftsführung und Vorstand arbeiten gemeinsam, zielführend an guten Lösungen. 

  • Wir halten die Verfügbarkeit von Wohnraum, sinnstiftender und auskömmlicher Arbeit, materielle Versorgung, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ein gewaltfreies Umfeld für Grundrechte, die wir durch unsere Arbeit sowohl gemeinsam mit den Menschen, die als Ratsuchende zu uns kommen als auch durch die  Kooperation mit den hierfür relevanten Akteur:innen und die Arbeit an strukturellen Bedingungen für alle zugänglich machen wollen.


Das Leitbild ergänzt die Ziele unserer Satzung des Badischen Landesverbandes für soziale Rechtspflege. Unser Ziel liegt darin den Täter nicht nur zu resozialisieren und in die Gesellschaft zu integrieren, sondern auch Prävention für Kommunen, den Landkreis und die Gesellschaft zu leisten.

 

Pforzheim, 12. Juni 2024